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Mietkauf von Immobilien

Mietkauf ist eher ein untypisches Verfahren, um eine Immobilie zu erwerben. Der "Mietkäufer" zahlt in der Regel seine Mieten weiter. Diese werden später auf den Kauf ganz oder teilweise angerechnet. Es gibt hier derzeit zwei Varianten: a) es wird ein Kaufvertrag geschlossen, der Kaufpreis wird über einen festgelegten Zeitraum (z.B. 5, 10, 15 ... Jahre) gestundet bzw. die gezahlten Nettomieten ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht möglich. Die Maklerprovision, bzw. Maklergebühr fällt bei Kaufvertragsabschluss an; b) es wird eine Kaufoption dem "Käufer" eingeräumt. Auch hier werden die gezahlten Nettomieten ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet. Eine Verpflichtung zum Kauf der (gemieteten) Immobilie besteht hier jedoch nicht. Dieses Verfahren wird häufig bei Mietwohnungen eingesetzt. Dieses Verfahren ist häufig Augenwischerei. Der Verkäufer wird selbstverständlich darauf Wert legen, dass seine Mietkauf-Immobilie auch Gewinn erwirtschaftet, sich also verzinst. Daher kann eigentlich nur ein recht kleiner Teil der Miete auf den Kaufpreis angerechnet werden oder die Miete muss um den auf den Kaufpreis anzurechnenden Teil erhöht werden. Ob und wie ein Mietkauf seriös ist oder seriös umgesetzt werden kann, prüft die Dipl.Ing. Kühne GmbH gerne und zeigt für Käufer und Verkäufer von Immobilien die Mietkaufmöglichkeiten auf.